Amt für Statistik Berlin-Brandenburg - Auskunftspflicht?! |
tuffz
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Amt für Statistik Berlin-Brandenburg - Auskunftspflicht?! |
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Also ich war letztes Jahr schon einer der "zufällig" ausgewählten welche befragt wurden, dieses Jahr allerdings habe ich darauf ja mal gar keine Lust da dies wirklich ne Menge Zeit in Anspruch nimmt, zumal wenn man das selbst ankreuzen muss noch länger dauert.
Nun hab ich allerdings gegoogelt und auf der Homepage ( www.statistik-berlin-brandenburg.de ) von denen ( ich glaube jedenfalls das es die Homepage von denen ist ) steht das dies freiwillig ist und man auch noch 80 Euro dafür bekommt, ich kann mich allerdings nicht daran erinnern das letzte Mal 80 Euro bekommen zu haben für die 2-3 Stunden die ich diese Statistikumfrage ausgefüllt habe, sonst wärs ja vllt noch okay.
Nun bin ich allerdings etwas verwirrt, auf der Homepage steht das es freiwillig ist:
| Zitat: |
| Die nächste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wird 2008 durchgeführt: Auf freiwilliger Basis geben Privathaushalte Auskunft über ihre Einnahmen und Ausgaben und erhalten dafür mindestend 80 Euro. |
Allerdings steht auf der ersten Seite der Umfrage folgendes:
| Zitat: |
Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 7 MZG 2005 in Verbindung mit § 15 BStatG. Soweit Merkmale der Stichprobenerhebungen über Arbeitskräfte die Merkmale aus dem MZG 2005 überschreiten, sind die Auskünfte nach § 18 Abs.2 BStatG freiwillig. Im Fragebogen sind diese Fragen besonders hervorgehoben.
Soweit Auskunftspflicht nach dem MZG 2005 besteht, sind zu den Erhebungsmerkmalen nach § 4 Abs.1 Nr.1 bis Nr.13, Absatz 2 Nr. 2 und 4 und Absatz 4 MZG 2005 sowie den Hilfsmerkmalen nach §5 Abs.1 Nr.1,5 und 5 MZG 2005 alle Volljährigen oder einen eigenen Haushalt führenden Minderjährigen, auch für Minderjährige Haushaltsmitglieder und für volljährige Haushaltsmitglieder und für volljährige Haushaltsmitglieder , die wegen einer Behinderung nicht selbst Auskunft geben können, auskunftspflichtig.
[...] |
Ich bin nun etwas verwirrt, weil wenn ich das richtig verstehe dann muss ich das doch ausfüllen, oder nicht?!
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von tuffz: 19.02.2008 02:21:27.
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19.02.2008 02:21:08 |
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Shoppie

Moderator
   
Dabei seit: 03.10.2005
Beiträge: 620
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da hab ich kein plan, weiß nich mal was MZG heißt,
aber es heißt mindestens 80u20AC .. wär schon ein Grund für mich denen nicht zu vertrauen
außerdem wenn se was wollen schreiben die dich schon an...
__________________ Du denkst ich hasse dich?!
- falsch! ich verachte dich
denn Hass ist ein Gefühl,
und Gefühle verdienst DU nicht!
>>>
....Zum Abschied sag ich leise scheiße....
<<<
greetz
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20.02.2008 14:55:27 |
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tuffz
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Themenstarter
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| RE: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg - Auskunftspflicht?! |
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| Zitat: |
Original von HTM
Hört sich wohl so an. Aber es ist ja auch ein Amt und die müssen ja irgendwie an die Daten kommen um Statistiken zu erheben. Da kann es echt schon sein das du einer Antwortverpflichtung unterliegst. Ich weiß ja nicht was das für Fragen sind und wie anonym die Sache gestalltet ist. Aber am besten einfach mal hier im Gesetzestext nachlesen oder da mal anrufen. Bist du diese Jahr schon wieder zufällig "auserwählt" das auszufüllen?
Gruß |
Genau das ist es, ich wurde wieder "zufällig" auserwählt, wie letztes Jahr schon. Allerdings habe ich letztes Jahr kein Geld bekommen. Und dann sollen se mir erstmal das von letztem Jahr geben. Eigentlich kommt so nen Futzi vorbei mit Laptop fragt dich ab er klickert dann die kreuze.
Aber diesmal hat der wohl die Klingel nicht gefunden und mir so nen 50 Seiten Umschlag mit Fragen in den Briefkasten geschmissen. Schon alleine die Fragen alle durchzulesen dauert locker 2-3 Stunden.
Aber da steht nen Datum drauf wann ich das einschicken soll, mal sehen ob se mir ne Mahnung schicken, dann füll ich das noch aus. Ansonsten ist mir das nämlich "zufällig" egal geworden
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21.02.2008 23:49:08 |
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